Hausordnung der VOLKSBANK BraWo EisArena
1. Verhalten im Stadion
- Es ist untersagt, das Stadion in erkennbar betrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss zu betreten.
- Jeder Besucher ist beim Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
- Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
- Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
- Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt - auch in anderen Blöcken- einzunehmen.
- Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
2. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- Waffen jeder Art,
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
- Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen,
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind,
- sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände,
- Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist,
- mechanisch betriebene Lärminstrumente,
- Speisen und Getränke aller Art,
- Tiere,
- Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten u. Ä
- Trillerpfeifen,
- Laser-Pointer,
- Fotokameras/-apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt).
3. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) zu betreten,
- mit Gegenständen aller Art zu werfen,
- Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
- ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen (z. B. Papier, Papierschnipsel, Papierrollen, Pappbecher, Pappteller, Servietten u. Ä.) zu verunreinigen,
- Das Rufen ausländerfeindlicher, rassistischer oder rechtsradikaler Parolen sowie das Zeigen ebensolcher Transparente und Fahnen oder das Verbreiten von Flugblättern derartigen Inhaltes ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Stadionverbot geahndet.
- Trillerpfeifen zu benutzen, die geeignet sind, den Spielablauf zu stören.
4. Sonstiges
- Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr.
- Bei Abbruch eines Spiels erfolgt keine Erstattung des Eintrittsgeldes.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besteller diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
- Ein Verstoß gegen die Stadionordnung führt zur Verweisung aus dem Stadion ohne Entschädigung für die Eintrittskarte, in schwerwiegenden Fällen zu einem befristeten oder dauerhaften Stadionverbot.
EHC Wolfsburg Grizzly Adams GmbH
- Die Geschäftsführung -




